Übertragungskosten für Immobilien in Thailand 2026 — die 4 Gebühren des Grundbuchamts
Die Eintragung einer Übertragung beim Grundbuchamt bringt mehrere Gebühren mit sich, die viele nicht einplanen — und am Übertragungstag überrascht werden. Wer sie kennt, kann planen und aushandeln, wer was zahlt.
- •Übertragung 2% des Schätzwerts
- •Binnen 5 Jahren: SGS 3,3% (darüber = Stempel 0,5%)
- •Quellensteuer nach Besitzjahren / 1% Firmen
- •Staatliche Senkung unter Schwelle — Jahr prüfen
Die vier Hauptgebühren
1) Übertragungsgebühr: 2% des Schätzwerts. 2) Sondergewerbesteuer 3,3% ODER Stempelsteuer 0,5% (eines von beiden). 3) Quellensteuer auf Einkommen. 4) Hypothekeneintragung: 1% des Kredits (nur bei Finanzierung).
Verkauf binnen 5 Jahren ändert alles
Beim Verkauf binnen 5 Jahren nach Erwerb fällt 3,3% Sondergewerbesteuer auf den höheren Wert aus Verkaufspreis oder Schätzwert an. Bei Besitz über 5 Jahre — oder Eintrag im Hausbuch über 1 Jahr — nur 0,5% Stempelsteuer. Die Quellensteuer für Privatpersonen steigt mit den Besitzjahren (Firmen pauschal 1%).
Wer zahlt + Ermäßigungen
Das Gesetz schreibt keinen Zahler vor; es wird im Vertrag geregelt (oft geteilt, oder Verkäufer die Steuern, Käufer die Übertragungsgebühr). Die aktuelle staatliche Maßnahme senkt Übertragungs- und Hypothekengebühr auf je 0,01% für Häuser/Geschäftsgebäude/Eigentumswohnungen, deren Verkaufspreis und Schätzwert jeweils 7 Mio. Baht und deren Hypothek 7 Mio. Baht nicht übersteigen, für Käufer mit thailändischer Staatsangehörigkeit (natürliche Personen) — gültig bis 30. Juni 2026; ab 1. Juli 2026 Rückkehr zu 2%/1%, sofern das Kabinett nicht verlängert. Prüfen Sie die aktuellste Maßnahme vor der Übertragung beim Grundbuchamt.