Einwanderungsverordnung 237-238/2568
Leben Sie ein ganzes Jahr in Thailand
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Diese Seite dient nur zur allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Überprüfen Sie die Angaben stets bei offiziellen Stellen.
Schon ab 3.000.000 THB
Ausländische Staatsangehörige, die eine neue, fertiggestellte Eigentumswohnung ab 3.000.000 THB von einem in Thailand registrierten Bauträger erwerben, können eine jährlich verlängerbare einjährige investitionsbasierte Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
3 Mio. THB
Mindestinvestition
~84.000 USD
1 Jahr
Visumdauer
Jährlich verlängerbar
✓
Alle Nationalitäten
Weltweit
9 Schritte
Ablauf
ASAP begleitet Sie
1
Rechtsberatung
Eignung von Bauträger und Immobilie prüfen
2
Immobilie auswählen
Neue fertige Eigentumswohnung, Erstmarkt, ab 3 Mio. THB
3
Überweisung aus dem Ausland
FET-Formular von einer thailändischen Geschäftsbank erhalten
4
Eigentumsübertragung
Unterzeichnung beim Grundbuchamt, Erhalt der Eigentumsurkunde
5
Amtliche Bewertung
Der Schätzwert muss ebenfalls mindestens 3 Mio. THB betragen
6
Unterlagen zusammenstellen
Reisepass, Eigentumsurkunde, FET-Formular, SPA, Bewertung
7
Non-Imm O beantragen
Einreichung bei der thailändischen Botschaft in Ihrem Land (90-Tage-Visum)
8
Auf 1 Jahr verlängern
Vor Ablauf der 90 Tage bei der thailändischen Einwanderungsbehörde verlängern
9
Jährlich verlängern
Meldung alle 90 Tage + Eigentum an der Immobilie behalten
Häufig gestellte Fragen
Welche Immobilientypen sind qualifiziert?
Nur fertiggestellte Eigentumswohnungen, die direkt von einem in Thailand registrierten Bauträger erworben werden (Erstmarkt). Zweitmarkt, Häuser und Grundstücke sind nicht qualifiziert.
Was ist das FET-Formular?
Ein von einer thailändischen Bank ausgestelltes Devisentransaktionsformular, das bestätigt, dass die Gelder aus dem Ausland überwiesen wurden. Erforderlich sowohl für die Übertragung beim Grundbuchamt als auch für den Visumantrag.
Wie lange dauert der Prozess?
Ungefähr 2-3 Monate vom Immobilienkauf bis zur Visumgenehmigung.
Muss ich mich bei der Einwanderungsbehörde melden?
Ja. Sie müssen sich alle 90 Tage melden und das Eigentum an der qualifizierten Immobilie behalten, um jährlich zu verlängern.
ASAP ESTATE kontaktieren
Informationen basierend auf den Verordnungen 237-238/2568 des thailändischen Einwanderungsamts. Konsultieren Sie vor dem Fortfahren einen zugelassenen thailändischen Anwalt. ASAP ESTATE ist keine Anwaltskanzlei.